Plötzlich flattert die Kündigung ins Haus – und mit ihr die Unsicherheit. Was tun? Einfach akzeptieren oder dagegen vorgehen? Eine Entlassung kann viele Gründe haben, doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Wer sich wehren will, hat oft gute Chancen – wenn er schnell und richtig handelt. Hier erfährst du, welche Schritte wichtig sind und wie du deine Rechte schützt.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Es gibt klare Regeln, die Arbeitgeber beachten müssen. Verstöße dagegen machen eine Kündigung unwirksam.
Typische Fehler:
- Fehlende Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Unternehmen soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten berücksichtigen.
- Kein Kündigungsschutz beachtet: In bestimmten Fällen, etwa bei Schwangeren oder Schwerbehinderten, ist eine Kündigung nur mit Zustimmung der Behörden möglich.
- Formfehler: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.
- Keine Kündigungsfrist eingehalten: Arbeitsverträge oder Tarifverträge legen oft längere Fristen fest. Wird dagegen verstoßen, ist die Kündigung anfechtbar.
Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hat, sollte sofort handeln. Denn für eine Klage bleibt nicht viel Zeit.
Drei Wochen Zeit: Warum du schnell reagieren musst
Laut Experten für Arbeitsrecht Würzburg ist es entscheidend, innerhalb der gesetzlichen Frist zu handeln, da eine verspätete Klage kaum Erfolgschancen hat. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert – auch wenn sie eigentlich unwirksam wäre.
Was ist in diesen drei Wochen zu tun?
- Kündigung prüfen lassen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob sich eine Klage lohnt.
- Arbeitslos melden: Wer gekündigt wird, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
- Auf Abfindung hoffen: Nicht jeder hat einen Anspruch, aber viele Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung.
Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber einfach keinen Grund für die Kündigung nennt?
Muss der Arbeitgeber einen Grund nennen?
In vielen Fällen lautet die Antwort: Nein. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich ohne Angabe von Gründen entlassen – es sei denn, das Kündigungsschutzgesetz greift.
Dieses Gesetz schützt Beschäftigte in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, die länger als sechs Monate angestellt sind. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber eine Kündigung begründen, und zwar mit:
- Betriebsbedingten Gründen (z. B. wirtschaftliche Engpässe, Umstrukturierungen)
- Verhaltensbedingten Gründen (z. B. wiederholte Pflichtverstöße)
- Personenbedingten Gründen (z. B. dauerhafte Krankheit)
Liegt kein triftiger Grund vor oder fehlen Beweise, ist die Kündigung anfechtbar. Besonders problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt oder Kündigungen aus Willkür ausspricht.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert?
Nicht jeder Arbeitgeber spielt fair. Manche ignorieren Widersprüche oder verweigern Gespräche. Dann hilft nur der Gang vor Gericht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, eine Strategie zu entwickeln. Oft lassen sich Kündigungen nicht komplett rückgängig machen, aber es gibt Alternativen:
- Vergleich und Abfindung: Viele Kündigungsschutzklagen enden mit einer Abfindung.
- Bessere Zeugnisse oder Referenzen: Ein Rechtsstreit kann genutzt werden, um ein faires Arbeitszeugnis zu erstreiten.
- Längere Kündigungsfrist aushandeln: Wer verhandelt, kann vielleicht noch ein paar Monate länger Gehalt beziehen.
Wichtig ist, sich nicht von Drohungen oder Druck einschüchtern zu lassen. Die meisten Arbeitgeber wollen langwierige Prozesse vermeiden – das gibt Arbeitnehmern eine starke Verhandlungsposition.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die gute Nachricht: Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz hat, muss sich keine Sorgen machen. Ohne Versicherung hängt es davon ab, ob das Verfahren vor Gericht geht oder außergerichtlich geklärt wird.
Typische Kosten:
- Erstberatung beim Anwalt: 150 bis 250 Euro
- Gerichtskosten (bei Einigung): 0 Euro
- Kosten bei Verhandlung: Abhängig vom Streitwert, meist mehrere hundert Euro
Manchmal übernehmen Gewerkschaften oder Prozesskostenhilfe die Kosten. Ein Anwalt kann beraten, welche Möglichkeiten es gibt.
FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung in Würzburg
1. Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie nicht schriftlich erfolgt, keine Kündigungsfrist eingehalten wird oder ein besonderer Kündigungsschutz besteht (z. B. bei Schwangeren oder Schwerbehinderten).
2. Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Du musst innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert.
3. Muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nennen?
In kleinen Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht. Bei größeren Unternehmen und bei längerer Betriebszugehörigkeit muss die Kündigung einen der folgenden Gründe haben: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
4. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in wenigen Fällen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen mit Abfindungsangebot. In vielen Fällen wird aber vor Gericht eine Abfindung ausgehandelt.
5. Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich keine Sorgen machen. Ohne Versicherung fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, die oft einige hundert Euro betragen. Manche Gewerkschaften oder Prozesskostenhilfe übernehmen die Kosten.
6. Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Ja, wenn du gegen die Kündigung vorgehen willst. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob sich eine Klage lohnt und eine Strategie entwickeln. Oft lässt sich durch eine Klage eine Abfindung oder eine bessere Kündigungsfrist aushandeln.
7. Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Wenn du nicht innerhalb von drei Wochen klagst, ist die Kündigung wirksam – auch wenn sie eigentlich unwirksam wäre. Du solltest also schnell handeln und deine Möglichkeiten prüfen lassen.
Warum sich kämpfen lohnt
Viele Arbeitnehmer akzeptieren eine Kündigung, obwohl sie sich erfolgreich dagegen wehren könnten. Dabei gibt es oft Spielraum – sei es durch eine Klage oder durch geschickte Verhandlungen. Wer schnell handelt, kann seine Chancen erheblich verbessern.
Ob es um eine Abfindung, eine Weiterbeschäftigung oder ein besseres Arbeitszeugnis geht – passives Akzeptieren ist selten die beste Lösung. Ein Gespräch mit einem Experten lohnt sich fast immer.
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